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08. Oktober 2025
Arbeitsgemeinschaft Vollzugs- und Verwaltungsdienst im 3.Einstiegsamt nimmt Arbeit wieder auf
Im Oktober 2025 wurde die BSBD-RLP-Landesarbeitsgruppe "gehobener Vollzugs.-u. Verwaltungsdienst" nach einer längeren Pause wieder aktiv und traf sich in Kaiserslautern. Der BSBD Landesvorsitzende Mark Schallmo begrüßte die zahlreichen Teilnehmer/innen zu diesem Treffen.
Nach einer kurzen gegenseitigen Vorstellungsrunde wurde über die derzeitige Situation des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes gesprochen. Dabei stand das Motto „Wo drückt der Schuh?“ im Vordergrund.
Schnell wurde klar, dass die sprichwörtliche Frage besser als „Wo drückt der Schuh nicht?“ gestellt worden wäre.
Alleine durch die Zusammenstellung der langen Reihe von Punkten, bei denen die Angehörigen des 3. Einstiegsamtes sich benachteilig behandelt fühlen, wurde schnell klar, dass in dieser Laufbahn das Gefühl herrscht, die vergessenen und abgehängten Mitglieder der „Familie Vollzug“ zu sein! Der durch viele konkrete persönliche Erfahrungen und Erlebnisse vorherrschende Eindruck ist, dass das dritte Einstiegsamt zwischen den täglichen dienstlichen aber auch generellen Ansprüchen der anderen Ebenen des Vollzuges aufgerieben wird. Konkret wurden Formulierungen wie „verheizt werden“ und „Schuhabtreter sein“ verwendet. Es herrscht der Eindruck vor, dass der gehobene Vollzugs- und Verwaltungsdienst seinen Kopf herhalten muss, sobald es neue bzw. andere Aufgaben zu verteilen gibt.
Gerade bei den Themen Arbeitsanfall und -belastung, Termindruck und Fristenerfüllung werden an die Angehörigen der Laufbahn große Anforderungen gestellt, die teilweise rein rechnerisch gar nicht erfüllt werden können, bei gleichzeitiger unzureichender Ausstattung sowohl materieller und als auch personeller Art.
Die Unterbesetzung in der Ebene des gehobenen Dienstes, die in vielen Anstalten herrscht, führt zu Frust und einem Gefühl ständiger Überforderung. Darüber hinaus haben viele Betroffene das Gefühl, keine ordentliche Arbeit abliefern zu können, da das ständige einspringen als „Feuerwehr“ gar nicht die dafür notwendige Zeit lässt.
Die Teilnehmer hatten insgesamt den Eindruck, dass zum einen eine nicht bedarfsangemessene Zahl von nachrückenden Anwärtern als auch eine untragbar große Zahl von „Abspringern“ zu den genannten Verhältnissen geführt hat. Daher ist eine Forderung der AG, dass der Hauptpersonalrat vom Ministerium Auskunft darüber verlangen möge, wie viele Stellen des 3. Einstiegsamtes im Land unbesetzt sind, wie viele Angehörige dieser Laufbahn in den letzten 5 Jahren aus eigenem Wunsch den Vollzug in Rheinland-Pfalz verlassen haben und wie lange diese Beamten im Durchschnitt im Dienst waren, bevor sie gegangen sind. Insbesondere soll auch ermittelt werden, wie viele Anwärter die Ausbildung abbrechen oder unmittelbar danach den Dienstherrn oder Arbeitgeber wechseln.
Die Anwesenden kamen schnell überein, dass hier mit niederschmetternden Ergebnissen zu rechnen ist.
Es ist klar zu erkennen, dass die Attraktivität der Laufbahn verbessert werden muss. Andernfalls ist mit einer Abwärtsspirale aus demotivierten, innerlich oder tatsächlich kündigenden und langfristig erkrankten Bediensteten zu rechnen, die durch ihre Ausfälle die Belastung der wenigen Verbleibenden nur noch erhöhen.
Daher wurden folgende Punkte erarbeitet, die zu einer Entlastung führen und die Moral verbessern könnten.
Die AG fordert nachdrücklich die Zahlung des Anwärtersonderzuschlag für Ihre Berufsgruppe in der Ausbildung. Denn um die Zahl geeigneter Bewerber zu erhöhen, müssen schon die Verhältnisse während des Studiums attraktiver werden.
In diesen Themenkreis gehört auch die Forderung, das Trennungsgeld während der Ausbildung nicht zu kürzen.
Weiter sollte die Anfangsbesoldung um eine Stufe auf A10 erhöht werden. An dieser Stelle sei erinnert, dass Bedienstete des allgemeinen Vollzugsdienst mit der Einstellung schon zwei Besoldungsstufen über dem klassischen Einstiegsamt von A5 liegen. Hier sollte doch wenigsten eine Annäherung erreichbar sein.
Weiter wurde eine Erweiterung des Stellenkegels gefordert. Dass die schlechte Beförderungssituation (insbesondere im Vergleich zu anderen Bundesländern) über die erste „Regel“-Beförderung hinaus nicht motivationsfördernd ist, sollte klar sein. Allein in diesem Jahr wurden beispielsweise keine Beförderungsstellen nach A12 ausgeschrieben. So entsteht erneut ein Beförderungsstau, den altgediente Kolleginnen und Kollegen schon einmal miterlebt haben.
In diesem Zusammenhang wurde besprochen, dass es nicht vorteilhaft ist, wenn Vorgesetzte zuweilen zwei Besoldungsstufen unter ihren Mitarbeitern stehen. Hier ist ganz klar kein „Standesdünkel“ im Spiel aber gleichzeitig muss allen Beteiligten bewusst sein, dass eine solche Verhältnisumkehr nachvollziehbare Probleme mit sich bringt.
Natürlich war den AG-Teilnehmern bewusst, dass die Forderungen den Einsatz von mehr Geld nach sich ziehen und unser Ministerium angeblich ja nie Geld hat. Wenn man jedoch den Forderungen die mehrstelligen Millionensummen gegenüber stellt, die jedes Jahr im Vollzug in Beton investiert werden, und sich vor Augen hält, dass die Forderungen letztlich dem Dienstherrn in Form von leistungsbereiten Bediensteten wieder zugutekommen, erscheint der Verweis auf mangelnde Geldmittel geradezu zynisch.
Weiterhin wurde bemängelt, dass im Rahmen der Beförderungsbeurteilungen keine faire Regeln herrschen. Die Beamten stehen landesweit in Konkurrenz und es entsteht, wie bei den Beförderungen in der Anstalt auch, eine Rangfolge durch die Beurteilungen. Im Gegensatz zu der Konkurrenzsituation in einer Anstalt jedoch wird landesweit – in Person der Anstaltsleitenden – jedoch von mehreren Beurteilern gleichzeitig beurteilt. Es ist nur natürlich, dass dabei die Beurteilenden verschiedene Maßstäbe an die einzelnen Beurteilungsmerkmale anlegen. Alleine dadurch können die scheinbar objektiven Beurteilungen gar nicht verglichen werden. Es ist ganz klar, dass die Beurteilung von nicht quantifizierbarer Arbeit immer subjektiv bleiben wird. Um dieses Manko wird man nicht herumkommen. Unfair wird das Verfahren jedoch, wenn diese Subjektivität durch verschiedene Beurteiler mit unterschiedlichen Maßstäben ausgestaltet wird.
Daher fordert die AG die Einrichtung von auf die Anstalten zugeschnittenen „Stellen-Teilkegeln“ oder eigenen Stellenpools für die jeweiligen Anstalten. Auf diese Weise würden wenigstens innerhalb einer Anstalt faire Bedingungen herrschen.
Ob vor diesem Hintergrund eine Stellenbewertung eine Verbesserung der Situation herbeiführen könnte, wurde von der AG intensiv diskutiert.
In diesem Zusammenhang wurde einstimmig von den Versammelten festgehalten, dass die den derzeitig Tätigen zugewiesenen Zuständigkeitsbereiche viel zu groß sind und daher eine konstante Überbelastung herrscht. Es ist dringend geboten, mit wissenschaftlichen Methoden die Aufgabenmenge für die jeweilige Stelle zu bestimmen und nicht – wie derzeit oftmals – mittels „Pi mal Daumen“-Verfahren. Außerdem muss anerkannt werden, dass es eine Obergrenze an Arbeit gibt, die man einem Menschen zumuten kann. Derzeit werden Ausfälle oft dadurch kompensiert, dass die Arbeit einfach auf die verbliebenen Abteilungsleitenden umverteilt wird.
Eine weitere Forderung der AG in diesem Zusammenhang ist die Zuweisung von Sachbearbeitern auch auf Vollzugsabteilungen. Diese würden den Personen, die ja eigentlich fundierte, wohlüberlegte und damit zeitaufwendige Entscheidungen treffen sollen, viel Lauf- und Handarbeit ersparen. Arbeit, die die Abteilungsleitenden eben von der eigentlich notwendigen Kopfarbeit abhält.
Die ungleichen Verhältnisse in den verschiedenen Anstalten des Landes zogen sich wie ein roter Faden durch die Gespräche.
Insbesondere in dem grundsätzlich heiklen Thema der mobilen Arbeit wurde festgestellt, dass die Bedingungen im Land kaum unterschiedlicher sein könnten. Hier ist die klare Festsetzung von Rahmenvorgaben durch das Ministerium dringend geboten. Bezüglich der grundsätzlichen Steigerung der Attraktivität eines Arbeitsplatzes durch das so genannte „Home Office“ soll an dieser Stelle nicht weiter eingegangen werden, diese Diskussion ist – wie viele andere im Justizvollzug auch – ca. 10 Jahre ihrer Zeit hinterher.
Schließlich wurde bedauert, dass die Wertigkeit der Mitarbeitergespräche gesunken ist. Es wurde sich eine Aufwertung dieser Kommunikationsform durch strukturelle Vorgaben gewünscht.
Die Liste der angesprochenen Themen ist damit noch nicht erschöpft, wohl aber vermutlich die Geduld des Lesers. Aufgrund der vielen offen gebliebenen Themen war die AG sich bewusst, dass ein erneutes baldiges Treffen dringend vonnöten ist. Dieses wird schon am 11. Dezember im Barbarossahof in Kaiserslautern stattfinden. Wir freuen uns über jede Kollegin und jeden Kollegen, der sich uns anschließen möchte.
Leiter der AG, Holger Rittinger
Ursprünglich veröffentlicht unter https://www.bsbd-rlp.de
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