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07. Februar 2025
Gewaltsame Befreiung eines Gefangenen
Bewaffnete befreien einen Gefangenen bei Arzt-Ausführung. Kollegen bleiben glücklicherweise körperlich unverletzt
Der Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands, Landesverband Rheinland-Pfalz (BSBD RLP) ist schockiert über die unter Androhung von Waffengewalt durchgeführte Gefangenenbefreiung in einer Ludwigshafener Klinik.
„Überrascht sind wir aber nicht“, so der Landesvorsitzende Mark Schallmo. „Es ist ein Szenario eingetreten, vor dem wir schon seit vielen Jahren warnen.“
„Die Aus- und Vorführungen von Gefangenen außerhalb des gesicherten Bereiches einer Justizvollzugsanstalt, dabei ist es egal welcher Haftart, welcher Deliktart oder welcher Vollzugsform diese angehören, sind die neuralgischsten Punkte im Sicherheitssystem Justizvollzug. Sie bilden die Schwachstelle in unserem Auftrag, die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen“, so Schallmo weiter.
„Glücklicherweise ist bei der hier in Rede stehen Befreiung unseren Informationen nach den begleitenden Beamten körperlich nichts passiert. Welche Folgen diese Tat aber auf die Psyche der Kollegen und auch deren Angehörigen hat, lässt sich natürlich nicht abschätzen“, so der Co-Landesvorsitzende des BSBD, Stefan Wagner.
Seit Jahren spricht der BSBD die veränderte Sicherheitslage an und fordert eine Erhöhung der Schutzmaßnahmen insbesondere für Transporte von Gefangenen.
Es muss nicht nur durch in der Person des Gefangenen begründeten Fällen zu gefährlichen Situationen kommen. „Uniformträger und Repräsentanten des Staates werden immer öfter Opfer von Angriffen. Auch wurden uns Fälle berichtet, bei denen Kolleginnen und Kollegen im Rahmen einer Ausführung von völlig Unbeteiligten verbal attackiert und teilweise bedrängt worden sind, hier hatte dann sogar der Gefangene Angst“, so Wagner.
Bei Aus- und Vorführungen zählt allein der Sicherheitsaspekt!!
„Wir fordern nichts, was nicht notwendig ist oder nur um „cooler“ zu wirken. Es geht in allererster Linie darum, dafür zu sorgen und alles dafür zu tun, dass die Kolleginnen und Kollegen am Ende des Tages gesund und unverletzt zu ihren Familien zurückkehren können“, begründet Wagner die dem Ministerium schon kurz nach dem Vorfall vorgelegten Forderungen der Gewerkschaft.
„Wir stehen dem Ministerium der Justiz mit unserem Fachwissen und unserem Praxisbezug als Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Es geht hier schließlich auch um die Fürsorgepflicht des Dienstherrn“, so Wagner.
Aber auch den Schutz der Allgemeinheit hat die Gewerkschaft im Auge. „Insbesondere bei Aus- und Vorführungen müssen wir unserem gesetzlichen Auftrag, die Allgemeinheit zu schützen, gerecht werden und die dafür notwendigen Mittel zur Hand haben“, so Wagner weiter.
Die Praxis der Aus- und Vorführungen und die damit zusammenhängenden Sicherheitsmaßnahmen müssen nicht nur aufgrund dieses Vorfalls völlig überprüft, neu überdacht und nach Meinung des BSBD dringend angepasst und verschärft werden.
„Die mit der Aus- und Vorführung von Gefangenen betrauten Kolleginnen und Kollegen müssen an der Schusswaffe ausgebildet sein und die Schusswaffe sollte grundsätzlich bei allen Transporten von Gefangenen mitgeführt werden“, so die beiden Landesvorsitzenden.
Ursprünglich veröffentlicht unter https://www.bsbd-rlp.de
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