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09. März 2026

AG Sozial Dienst bleibt am Ball


Im Anschluss an die allgemeine Begrüßung wandte man sich den zuvor benannten Tagesordnungspunkten zu.

Nach der erfolgreichen Höhergruppierung der Fachgruppe „Soziale Dienste“ zum 01.10.2025 von TV-L S 12 nach TV-L S 15 herrscht nach anfänglicher Freude über die lange überfällige Anpassung der tariflichen Eingruppierung bei einigen Beschäftigten inzwischen Unmut.
Zum einen wurden Beschäftigte, die sich bereits in der Endstufe S 12/6 befanden, der Stufe S 15/5 zugeordnet und müssen nun erneut vier Jahre bis zum nächsten Stufenaufstieg warten.
Darüber hinaus fühlen sich einige Beschäftigte benachteiligt, da sie in der S 12 kurz vor einem Stufenaufstieg standen und dieser bei der neuen Eingruppierung in S 15 nicht berücksichtigt wurde. 

Das größte Ärgernis zeigt sich in der derzeitigen Handhabung, wonach neu eingestellte Kolleg*innen – bei entsprechender Anerkennung von Erfahrungszeiten – unmittelbar der TV-L S 15/6 zugeordnet werden.

Sollte die erkämpfte Angleichung der Tarifgruppe eigentlich den Stellenwert der geleisteten Arbeit der Sozialen Dienste hervorheben und die Tätigkeit im Strafvollzug für Neueinstellungen attraktiver gestalten, so zeigt die gegenwärtige Praxis aus Sicht vieler Beschäftigter wenig bis gar keine Wertschätzung gegenüber den Bestandsmitarbeiter*innen.

Aus Sicht der Landesarbeitsgruppe besteht daher dringender Bedarf, diese Praxis in Gesprächen zwischen den Anstalten und dem Personalreferat des Justizministeriums in Mainz zu überprüfen und gegebenenfalls nachzusteuern.

Des Weiteren bestehen zwischen den einzelnen Anstalten unterschiedliche Regelungen zur Arbeitszeiterstattung bei Fortbildungen und Tagungen für Teilzeitbeschäftigte. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage nach der Anrechnung von Fahrtzeiten, sowohl bei der Nutzung eines Privat- oder Dienstfahrzeugs als auch bei der Nutzung des ÖPNV.

Es stellt sich daher die Frage, ob hierzu eine einheitliche Regelung möglich ist oder ob jede Anstalt diesbezüglich über eine eigene Dienstvereinbarung verfügt.

Im TVöD erhalten Beschäftigte zusätzlich zwei Urlaubstage sowie zwei Regenerationstage, die monetär abgegolten oder in Freizeit umgewandelt werden können. Eine entsprechende Regelung sollte daher auch bei den kommenden Tarifverhandlungen aufgegriffen werden.

Zum Abschluss der Tagungsrunde wurde die aktuelle Lage in den Anstalten thematisiert. Gegenstand der Diskussion waren unter anderem dauerhaft unbesetzte bzw. offene Stellen im Sozialdienst einzelner Anstalten, die allgemeine Bewerbungslage sowie das Vorhandensein eines Bürgerkoffers zur Pass- und Ausweiserstellung. Darüber hinaus wurde die Anzahl der Behandlungsangebote externer Anbieter, wie etwa Drogenberatung, Schuldnerberatung oder die Unterstützung durch ehrenamtliche Vollzugshelfer*innen, erörtert.

Neue Mitstreiter*innen sind jederzeit willkommen und können sich bei Interesse gerne an den Landesvorsitzenden, Herrn Mark Schallmo, oder an die Vertreterinnen der Anstalten Rohrbach, Frankenthal, Trier und Wittlich wenden.

Aktuell sind die Anstalten Koblenz, Diez und Zweibrücken noch nicht, bzw. nicht mehr vertreten.

Das nächste Treffen der Landesarbeitsgruppe findet am 21.09.2026 statt!

Nadine Demarteau (Sprecherin der AG Sozial Dienst)

Ursprünglich veröffentlicht unter https://www.bsbd-rlp.de

Quelle: BSBD Rheinland-Pfalz / 9.3.2026
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