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18. März 2025
AG Sicherheit mahnt Veränderungen im Vorführdienst des Justizvollzuges an!

AG Sicherheit mahnt Veränderungen im Vorführdienst des Justizvollzuges an!
Beim turnusmäßigen Treffen der AG Sicherheit am 13.03.2025 war die erfolgreiche Gefangenenbefreiung in der JSA Schifferstadt das uneingeschränkte Hauptthema.
Schon lange und immer wieder fordern die AG Sicherheit und auch der BSBD Rheinland-Pfalz eine Abkehr von der aus unserer Sicht nicht mehr zeitgemäßen Praxis bezüglich dem Mitführen der Waffen bei Vorführungen im Rheinland-pfälzischen Vollzug!
Die AG Sicherheit formulierte nunmehr den Appell an den Landesvorstand des BSBD, dass er beim Justizministerium, eine sofortige und völlige Abkehr von der jetzigen Verfahrensweise zum Mitführen von Waffen im Vorführ- und Fahrdienst fordert!
Es ist an der Zeit der geänderten Sicherheitslage, auch in Rheinland-Pfalz, Rechnung zu tragen und grundsätzlich das Mitführen von Waffen im Vorführ- und Fahrdienst durch das JM anzuordnen. Die bisherige Praxis, dass nur Waffen angeordnet werden, wenn eine Gefährdung vom Gefangenen ausgeht ist nicht mehr sinnvoll und zeitgemäß. Letztlich kommt die eigentliche Gefährdung von „Außen“, wie die letzten Vorfälle gezeigt haben.
Auch passen die immer wieder vorgetragenen Bedenken des JM nicht, dass durch das Mitführen der Waffen eine zu große Gefährdung der Öffentlichkeit vorliegen würde! Wo sind diese Bedenken beim Innenministerium, welches alle seine Polizisten mit Waffen ausstattet? Hier müssten die Bedenken des JM eigentlich geringer sein, da Vollzugsbedienstete grundsätzlich nie proaktiv zur Waffe greifen dürfen und uns ein enger rechtlicher Rahmen bei Einsatz von Waffen vorgegeben ist, welchen wir auch nicht in Frage stellen. Daneben sind alle Waffenträger entsprechend ausgebildet und müssen sich jedes Jahr aufs Neue zum Tragen der Waffe qualifizieren.
Daher müssen sich die politisch und ministeriell Verantwortlichen fragen lassen, was noch alles passieren muss, damit sie zu endlich zu einer Veränderung ihrer Sichtweise kommen.
Letztlich ist es auch eine Frage der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, seine Bediensteten mit allen sicherheitsrelevanten Gegenständen, also auch Schutzwesten und Waffen auszustatten, um das Leib und Leben seiner Bediensteten bei ihrem gefährlichen und schweren Dienst zu schützen!
Neben dieser Hauptforderung wurde von Seiten der AG noch weitere Forderungen zur Verbesserung der Sicherheit der Vorführ- und Fahrdienste ausgearbeitet, welche ebenfalls an den Landesvorstand weitergegeben werden.
Abschließend möchten wir an dieser Stelle auch daran erinnern, dass wir den gesetzlichen Auftrag haben, die Allgemeinheit zu schützen, dies ist uns aber nur möglich, wenn wir auch die notwendigen Mittel hierzu von unserem Dienstherrn erhalten, ansonsten werden solche Vorfälle wie in Schifferstadt zu traurigen Routine!
Stefan Ternes
Sprecher der AG Sicherheit
Ursprünglich veröffentlicht unter https://www.bsbd-rlp.de
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