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27. März 2025

Pressemeldung des BSBD Schleswig Holstein


Im Herbst letzten Jahres wurde bekannt, dass eine Vollzugsabteilungsleitung und eine Anstaltspsychologin der Jugendanstalt Schleswig ein Verhältnis mit einem (und demselben) Gefangenen haben bzw. gehabt haben sollen. Ihnen wurde Bestechlichkeit, dem Gefangenen Bestechung vorgeworfen.

Erneut sehen sich Justizvollzugsbedienstete mit einem Skandal konfrontiert, über den in Teilen medial sehr reißerisch berichtet wird und der insgesamt auch ein schlechtes Bild auf die vollzugliche Arbeitsumgebung wirft. Viele im Vollzug Tätige werden von Menschen mit der Frage „Was ist denn eigentlich bei euch los?“ angesprochen und einige hoffen vielleicht dadurch, dass sie mehr Infor- mationen als aus der Presse erhalten. Der Justizvollzug an sich interessiert sie dabei weniger als der momentane Skandal in all seinen Facetten.

Enormes mediales Interesse

Die juristische und politische Aufarbeitung ist derzeit im vollen Gange, es bleibt aber ein schaler Beigeschmack zurück, da die unmittelbar und mittelbar Betroffenen – die Justizvollzugsbediensteten des Landes Schleswig-Holstein – nur unzureichende Informationen erhalten und teilweise erst aus der Presse erfah- ren müssen, wie es dazu gekommen ist und welche Maßnahmen ergriffen wurden. Es entsteht mittlerweile der Eindruck als wäre das Krisenmanagement nur unzureichend und würde sich dabei (wieder) darauf beschränken, möglichst schnell die Schuldigen auszumachen, um dann wieder Ruhe einkehren zu las- sen. Die Kollateralschäden werden ausgeblendet und die Chance auf eine grundlegende Aufarbeitung vergeben.

Diese Suche nach Schuldigen bestärkt nur die Dynamik, dass eine ganze Berufsgruppe öffentlichkeitswirksam unter Generalverdacht gestellt wird. Vorstöße und Anschuldigungen in den Medien, ob gegen Bedienstete oder behördliche Entscheidungsträger, ohne, dass alle Fakten auf dem Tisch liegen, schaffen (jedenfalls gefühlt) Tatsachen. Trotz allem gilt: Wenn es Kolleginnen und Kollegen gibt, die durch ihr Verhalten gegen Gesetze verstoßen oder die Integrität der Justiz und des öffentlichen Dienstes infrage stellen, muss der Dienstherr reagieren!

„Kein Tag ist wie der andere“- Vorkommnisse sind Alltag im Vollzug

Jedes Ereignis in einer Justizvollzugsanstalt gehört untrennbar zu der Identität dieser Institution und wird durch entsprechende Narrative „am Leben“ gehalten. Alle dort tätigen Vollzugsbediensteten werden selber Teil dieser Geschichte – ob sie letztendlich dabei waren oder nicht spielt eher eine untergeordnete Rolle. Und natürlich wird nach einem Ereignis sehr schnell geprüft, ob neben personellen Veränderungen auch weitere organisatorische Maßnahmen erforderlich sind, um ähnliche Ereignisse zu verhindern. Dabei werden so manche Vorga- ben mit der „heißen Nadel“ gestrickt und sind in der Praxis kaum umsetzbar. Dabei sind Vorkommnisse in einer Justizvollzugsanstalt Teil der beruflichen DNA. Jede und Jeder im Vollzug weiß, dass Vorfälle passieren können – nicht nur, weil es menschliches Versagen gibt, sondern weil es auch Vorgaben oder Entscheidungen gab, die einen Vorfall/Vorkommnis begünstigt haben.

Es bedarf eines Umdenkens bei der Aufarbeitung

Was fehlt ist nicht nur eine systematische Analyse und Aufarbeitung der Vorkommnisse, sondern auch der Folgewirkungen und weiteren Konsequenzen im Rahmen des Krisenmanagements. Zum Teil müssen auch die Personen das Vorkommnis überprüfen, die auch Teil des Ereignisses sind, was ebenfalls zu weiterführenden Problemen oder auch Verneblungen führen kann. Externer Sachverstand würde in bestimmten Situationen nicht nur guttun, sondern auch eher dazu führen, dass keine Befürchtungen im Raum stehen, es werde an anderer Stelle gekungelt.

Und zu guter Letzt, müssen auch die Auswirkungen auf die gesamte Organisation betrachtet werden, um Folge- und Spätschäden so gering wie möglich zu halten. Der jüngste Vorfall in der JA Schleswig zeigt erneut auf, dass die Kom- munikation, insbesondere auch in der gebotenen Tiefe und Breite, zu verbessern ist. Alle Vollzugsbediensteten müssen denselben Informationsstand haben. Dies gilt vor allem in der jeweils betroffenen Anstalt.

Die Thematik von „Nähe und Distanz“ ist fortlaufend in den Berufsalltag mitein- zubeziehen. Mitarbeitende müssen die Möglichkeit haben, Rückmeldungen geben zu können ohne Angst vor Denunziation oder Maßregelung. Der Umgang mit Rückmeldungen und Feedback muss ebenfalls Teil von Aus- und Fortbildungen werden, nicht nur in der LG 1.2, sondern auch in den LG 2.1 und 2.2. – denn die DSVollz gilt für alle im Vollzug tätigen Bediensteten.

Jede Vollzugsabteilung ist eine Behandlungseinheit, auch hier müssen Möglichkeiten für die „professionelle Klärung“ angeboten werden, dies gilt umso mehr in Behandlungseinheiten wie Sozialtherapien, Wohngruppenvollzug, Tagesklink pp.

Führungskräfte, allen voran auch die Anstaltsleitungen, müssen befähigt werden, wie in solchen Situationen ein gutes und adäquates Krisenmanagement umgesetzt werden kann. Dazu gehört der Umgang mit Presse und Medien nach außen aber auch die Kommunikation nach innen.

Die Entwicklung von Standards in der Krisenabarbeitung muss in Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde erfolgen. Dabei sollte auch in den jeweiligen Anstalten ein Personenkreis benannt werden, der bei einem Ereignis systematisch vorgeht und den Vorfall möglichst breit analysiert und Empfehlungen für (Gegen-) Maßnahmen entwickelt.

In der Regel geht es um mehr als um „die falsche Person am falschen Platz“, sondern auch um die institutionellen Rahmenbedingungen.

Wir als Gewerkschaft appellieren daher an unseren Dienstherren, die Mitarbeitenden im Vollzug einzubeziehen und auch über den Vorfall hinaus, stetig an der Entwicklung der Bearbeitung von Vorkommnissen und Ereignissen weiter zu arbeiten.

V.i.d.S.d.P.: BSBD LV Schleswig-Holstein, Henry Malonn, Landesvorsitzender, Faeschstraße 8-12, 24114 Kiel Tel. 0431 6796-0 – Mail: malonn@bsbd-sh.de Internet: www.bsbd-sh.com

 

Ursprünglich veröffentlicht unter https://www.bsbd.de

Quelle: BSBD / 27.3.2025
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