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29. April 2026
BSBD Rheinland-Pfalz mit festem Platz im dbb.
Zur turnusmäßigen Frühjahrssitzung trafen sich bei bestem Frühlingswetter die Mitglieder von Vorstand und des Hauptvorstand des dbb rheinland-pfalz in Bad Kreuznach.
Die Landesvorsitzende Lilli Lenz berichtete aktuell aus der Landespolitik, insbesondere aus den stattgefundenen Fraktionsgesprächen vor der Landtagswahl im März.
Inhaltlich ging es in diesen Gesprächen um die jüngst im politischen Diskurs stetig zunehmenden Angriffe auf den Beamtenstatus, etwa unter den Stichworten „Bürgerversicherung“ (im Renten- und Krankenversicherungszusammenhang); „Verbeamtungsverzicht“, „Versorgungsniveauabsenkung“.
Glücklicherweise sprachen sich alle beteiligten Fraktionen gegen Beamten-Bashing und für den Beamtenstatus aus – Wahlkampf hin oder her.
Insbesondere die Ansprechpartner von CDU und SPD sandten auch günstige Signale, was eine gesetzliche Übertragung des jüngsten Ländertarifergebnisses auf Besoldung und Versorgung im Landes- und Kommunaldienst anbetrifft.
Die Übernahme ist zwischenzeitlich im schwarz-roten Koalitionsvertrag niedergeschrieben.
Zum Zeitpunkt der Sitzung war der Koalitionsvertrag noch nicht veröffentlicht, so dass man sich nur auf die Sondierungsergebnisse konzentrieren konnte. Die Kernforderung der Sitzungsteilnehmer war aber klar:
Wer den Staat effizienter machen will, muss bei den Strukturen und der schieren Menge an Aufgaben ansetzen. Ein schlanker Staat, der sich auf seine Kernaufgaben konzentriert, braucht hoch motiviertes und gut bezahltes Personal.
Beides müsse passen, damit die Beschäftigten, die Tag für Tag ihren Dienst verrichten und sich für Sicherheit, Bildung und die Verwaltung engagieren, fair behandelt werden.
Die Gremien bekräftigten, dass der dbb Landesbund seine Wächterfunktion wahrnehmen wird.
Das Ergebnis der vergangenen Tarifrunde wurde ebenfalls diskutiert und bewertet:
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer rangen sich durch zu einer moderaten Bewertung des Kompromisses, denn er bringt akzeptable Entgeltsteigerungen sowie zum Beispiel die Erhöhung der Wechselschichtzulage, die Angleichung beim Kündigungsschutz Ost an West und ein Ausbildungspaket mit deutlichen Verbesserungen für junge Menschen.
Verärgert hat nicht nur die Tarifvertreterinnen und -vertreter im Landesbund die Verweigerungshaltung der Arbeitgeber sowie deren Wille, unbedingt Verschlechterungen bei der Eingruppierung mittels Eingriffs in das Konstrukt „Arbeitsvorgang“ zu erzwingen.
Ebenso ungehalten wurde die lange Laufzeit der Tarifeinigung kritisiert (bis zum 31. Januar 2028).
Positiv hervorgehoben wurden die Aktionen des dbb rlp im Rahmen der Tarifrunde mit der Staffelmahnwache vor dem Finanzministerium mit täglich rund 50 Teilnehmenden sowie der Warnstreik-Demo mit rund 2500 Teilnehmenden. Bei künftigen Aktionen würde die Landesleitung des BSBD eine größere Mitwirkungs- und Teilnahmebereitschaft der BSBD-Mitglieder begrüßen.
Besprochen wurden Inhalt und Folgerungen aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Alimentation in Berlin (2 BvL 20/17 u.a.)
Die Entscheidung ist zu begrüßen als weitere Verfeinerung der dortigen Alimentationsrecht-sprechung inklusive des bundesverfassungsgerichtlichen Prüfschemas.
Durch die Einführung des Median-Äquivalenzeinkommens als Bezugsgröße zur Beurtei-lung der Mindestalimentation anstelle des bisher in die Gleichung eingestellten Bürgergeldes wird eine leicht beziehbare und im Ergebnis belastbare Statistikgröße herangezogen.
Der präzisierte Indexfuß für die Betrachtung der volkswirtschaftlichen Bezugsgrößen auf der zweiten Prüfstufe des bundesverfassungsgerichtlichen Prüfschemas erleichtert die Rechtsfindung auch.
Indirekt hat der Beschluss vorsichtig positive Ausstrahlungswirkung auf die Alimentations-rechtsprechung in der Bundesrepublik, denn das Median-Äquivalenzeinkommen liefert für Betroffene leicht günstigere Schwellenwerte.
Direkt wirkt sich die Entscheidung auf Rheinland-Pfalz nicht aus, denn sie bindet nur den Berliner Senat als Besoldungsgesetzgeber.
Alle anderen Rechtskreise müssen ihre jeweilige interne Messlatte der Amtsangemessenheit bei der Alimentationsüberprüfung aber anpassen.
Im Gegensatz zu Berlin hatte Rheinland-Pfalz zB. nicht über Jahre Nullrunden mit der Folge „versteinerter“ Besoldung. Wahrscheinlich ist allerdings, dass der rheinland-pfälzische Besoldungsgesetzgeber weiter kontinuierlich nachschärft.
Interessant bleibt die Frage danach, ob der Dienstherr unterstellen kann, dass in jeder Beamtenfamilie ein in bestimmter Höhe festgelegtes Partnereinkommen vorhanden ist und ob er dies bei seiner Alimentationsbemessung einfach hinzurechnen darf – vierzehn Bundesländer und der Bund tun dies aktuell inklusive Rheinland-Pfalz.
Der Hauptvorstand diskutierte und verabschiedete abschließend einstimmig drei tagesaktuelle Entschließungen:
- Für verbesserte Förderung des gewerkschaftlichen Ehrenamts: Sonderurlaubsumfang erweitern
- Für attraktivere Dienstbedingungen: Freistellung für Vorsorgekuren ermöglichen
- Angemessene Erhöhung von Wegstreckenentschädigung und Tagegeld
Alle Entschließungen sind nachzulesen auf www.bsbd-rlp.de
Stefan Wagner
Landesvorsitzender
Ursprünglich veröffentlicht unter https://www.bsbd-rlp.de
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